Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Erlangung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung liegt vor
Um die Verbindung zwischen der A66 und dem geplanten Riederwaldtunnel herzustellen, ist auf einer Restfläche von ca. 0,5 Hektar die Rodung von Bäumen im Fechenheimer Wald zwischen dem heutigen Ende der A66 und dem westlichen Waldrand erforderlich. In diesem Waldbereich wurde 2022 der geschützte Heldbockkäfer (Cerambyx Cerdo; auch „Großer Eichenbock“ genannt) erstmalig beobachtet.
Auf der Basis einer Erfassung und Kartierung des Vorkommens des Heldbocks sowie weiterer geschützter Käferarten (Hirschkäfer und Eremit) im gesamten Areal des Fechenheimer Waldes westlich der Vilbeler Landstraße im Jahr 2023, diese haben wir bereits am 12. Februar 2024 hier auf unserer Homepage veröffentlicht, wurden die Unterlagen für das Planfeststellungsänderungsverfahren zur Erlangung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung fertiggestellt. Im Vorgriff auf die in Kürze startende Anhörung zu diesem Planfeststellungsänderungsverfahren werden hier die Unterlagen zur Landschaftspflegerischen Begleitplanung als Auszug vorab veröffentlicht. Über den Start der öffentlichen Auslegung sämtlicher Planfeststellungsunterlagen wird rechtzeitig informiert.