Waldsperrung und Sperrung von nicht öffentlichen Straßen, Waldwegen und Grundstücken
für das Betreten und jede Benutzungsart gemäß § 16 Abs. 2 HWaldG
Hiermit zeigen wir, „Die Autobahn GmbH des Bundes“ als Waldbesitzerin an, die in der Anlage 1 (Rodungsbereich) dargestellten Flächen im Zeitraum vom 6. Januar 2023 bis voraussichtlich zum 31. Januar 2023 (einschließlich) gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2, 3, 4 und 6 HWaldG zu sperren.